Nach einem Urteil des BFH begründet die Rückzahlung einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht negative Einnahmen, sondern eine Einlage. Gleichzeitig schloss der BFH eine Rückstellung für die Ersatzverpflichtung aus.
Nach einem Urteil des BFH begründet die Rückzahlung einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht negative Einnahmen, sondern eine Einlage. Gleichzeitig schloss der BFH eine Rückstellung für die Ersatzverpflichtung aus.