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Der „juristische Tipp“ eine sonstige Leistung? (Doralt, RdW 2005/326, S 322)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2005/645ÖStZ 2005, 310 Heft 14 v. 15.7.2005

Der BFH hat entscheiden, dass der bezahlte „juristische Tipp“ als sonstige Leistung der Einkommensteuer unterliegen kann.

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