Die in Österreich bislang herrschende Meinung, die von der Aktivierungspflicht so genannter anschaffungsnaher Erhaltungsaufwendungen ausgeht, wird vom UFS in der Entscheidung 12. 4. 2005, RV/0123-W/04, nicht geteilt.
Die in Österreich bislang herrschende Meinung, die von der Aktivierungspflicht so genannter anschaffungsnaher Erhaltungsaufwendungen ausgeht, wird vom UFS in der Entscheidung 12. 4. 2005, RV/0123-W/04, nicht geteilt.