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Anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand: UFS folgt aktueller BFH-Rechtsprechung! (Zepitsch, RdW 2005/325, S. 321)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2005/644ÖStZ 2005, 310 Heft 14 v. 15.7.2005

Die in Österreich bislang herrschende Meinung, die von der Aktivierungspflicht so genannter anschaffungsnaher Erhaltungsaufwendungen ausgeht, wird vom UFS in der Entscheidung 12. 4. 2005, RV/0123-W/04, nicht geteilt.

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