Während die Finanzverwaltung den Begriff der abzugsfähigen Zinsen eng auslegt, wird im Beitrag die Auffassung vertreten, dass durch Gruppenbildung ein Abzug von allen Finanzierungskosten erreicht wird.
Während die Finanzverwaltung den Begriff der abzugsfähigen Zinsen eng auslegt, wird im Beitrag die Auffassung vertreten, dass durch Gruppenbildung ein Abzug von allen Finanzierungskosten erreicht wird.