Auf Grundlage der Judikatur des VwGH und der österr Verwaltungspraxis gehen nach Maßgabe der Bestimmungen des UmgrStG Verlustvorträge deutscher Tochterkapitalgesellschaften infolge Umgründung auf inländische Rechtsnachfolger über. Der Beitrag geht der Frage nach dem Anwendungsbereich derartiger verlustvortragsübertragender Umgründungen insb im Hinblick auf das Fehlen gesellschaftsrechtlicher Grundlagen für grenzüberschreitende Umwandlungen (Verschmelzungen) nach.