Gemäß Revenue Procedure 2003-64 können auch ausländische Personengesellschaften und Stiftungen, die Zahlungen aus den USA bekommen, in eine dem so genannten “Qualified Intermediary Agreement" vergleichbare Vereinbarung mit dem IRS eintreten. Der Autor setzt sich mit dem Hintergrund und dem Inhalt dieser Neuregelung auseinander.