Seitens des BMF wurde eine Verordnung zur Durchführung des § 48 BAO erlassen, die hins veranlagter Steuern erstmals ab dem Veranlagungsjahr 2002 anwendbar ist. Im Folgenden wird der volle Wortlaut des Verordnung samt Anmerkungen wieder gegeben.
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Vermeidung von Doppelbesteuerungen
Auf Grund von § 48 der Bundesabgabenordnung wird verordnet: