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Verordnung zur Durchführung von § 48 BAO

Internationales SteuerrechtMR Dr. Heinz JirousekÖStZ 2003/35ÖStZ 2003, 29 Heft 1 und 2 v. 17.1.2003

Seitens des BMF wurde eine Verordnung zur Durchführung des § 48 BAO erlassen, die hins veranlagter Steuern erstmals ab dem Veranlagungsjahr 2002 anwendbar ist. Im Folgenden wird der volle Wortlaut des Verordnung samt Anmerkungen wieder gegeben.

Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Vermeidung von Doppelbesteuerungen

Auf Grund von § 48 der Bundesabgabenordnung wird verordnet:

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