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Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten (EAS 2109 v 2. 9. 2002)

Anfragebeantwortungen des BMF 1)DBA-SchweizÖStZ 2002/1073ÖStZ 2002, 623 Heft 23 v. 1.12.2002

Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österr Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gem Art 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich, den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen.

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