Gem dem nach wie vor in Geltung stehenden Abschnitt III des DBA-Liechtenstein 1955, BGBl 1956/214, sind Erwerbe nach einem liechtensteinischen Erblasser in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen, wenn sie nicht inländisches Grundvermögen oder inländisches Betriebstättenvermögen zum Gegenstand haben. Erhalten daher die in Österreich lebenden Enkelkinder von ihrem zum Todeszeitpunkt in Liechtenstein ansässig gewesenen Großvater unter der Auflage einer in einem Trust Deed festgelegten Lebensweise jährliche Zuwendungen, die von einem auf den Cayman-Inseln errichteten Trust ausgezahlt werden und liegt hierbei ein direkter Erwerb vom liechtensteinischen Settlor des Trustes vor, dann sind die Zuwendungen von der österr Erbschaftssteuer freizustellen.(SWI 2002, 403)