Mit dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz wurde ua § 276 BAO geändert. Diese Änderungen (Berufungsvorentscheidung und Vorlageantrag) werden im Beitrag behandelt.
Mit dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz wurde ua § 276 BAO geändert. Diese Änderungen (Berufungsvorentscheidung und Vorlageantrag) werden im Beitrag behandelt.