(Ritz, RdW 9/2002, S 565)
Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz enthält ua Änderungen der Berufungserledigungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz (§§ 288 und 289). Der Autor bespricht den Vorrang von Formalerledigungen, die kassatorische Entscheidung nach § 289 Abs 1 BAO, die Berufungsentscheidung, den Inhalt von Erledigungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz sowie das In-Kraft-Treten.