Der OGH hat am 26.11.2001, 6 Ob 4/01h, 6 Ob 5/01f, entschieden, dass bei der Prüfung der handelsrechtlichen Zulässigkeit der Einbringung eines Betriebes einer GmbH in eine Enkelgesellschaft zwingende handelsrechtliche Vorschriften, nicht aber Vorschriften des UmgrStG zu berücksichtigen sind. Der Autor bespricht dieses Urteil und gibt Hinweise für die Praxis.