Durch § 205 BAO idF BBG 2001 werden erstmals Steuernachforderungs- bzw Steuererstattungsansprüche gegenüber der Finanzverwaltung verzinst. Im Rahmen des „Rechnungswesenlexikons“ erfolgt eine systematische Einordnung der Anspruchszinsen in das handels- und steuerrechtliche Bilanzierungssystem sowie eine Klärung der Frage, ob bzw wann eine Forderung auf Gutschriftszinsen bzw eine Rückstellung für Nachforderungszinsen zu bilanzieren ist.