Der von der österr Betriebstätte einer österr Freiberufler-KEG erzielte Gewinn unterliegt auch insoweit der österr Besteuerung, als er einem in den USA ansässigen Amerikaner, der als Kommanditist beteiligt ist, zufließt. Ob der Amerikaner in dieser Betriebstätte persönlich tätig geworden ist oder nicht, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant (s Z 38 ff des OECD-Berichtes Issues Related to Article 14 of the OECD Model Tax Convention, veröffentlicht in Issues in International Taxation No. 7) (SWI 2001, 449)