Schließt eine österr Kultur-GmbH mit einem in den USA ansässigen Künstler einen Vertrag über die Abhaltung einer inländischen Performance, dann unterliegt das Gesamtentgelt an diesen US-Künstler dem inländischen Steuerabzug, wenn der Grenzbetrag des Art 17 Abs 1 DBA-USA von 20.000 US-Dollar überschritten wird.