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Österreicher als Geschäftsführer einer polnischen Gesellschaft (EAS 1915 v 17. 8. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMFDBA-PolenÖStZ 2001/1115ÖStZ 2001, 575 Heft 22 v. 15.11.2001

Ist ein in Österreich ansässiger österr Staatsbürger Dienstnehmer-Geschäftsführer einer polnischen Kapitalgesellschaft (an der er nicht beteiligt ist), dann fallen die Geschäftsführerbezüge unter Art 15 DBA-Polen. Sie unterliegen aber nur insoweit der polnischen Besteuerung und sind in Österreich korrespondierend von der Besteuerung freizustellen, als die Geschäftsführertätigkeit auf polnischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Sollten die polnischen Bezüge auch auf Tätigkeiten in Österreich und Drittstaaten einerseits und in Polen andererseits entfallen, müsste eine entsprechende Einkünfteaufteilung vorgenommen werden. (SWI 2001, 416)

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