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Anteilserwerb an polnischer Immobiliengesellschaft mit geplanter Weiterveräußerung (EAS 1902 v 6. 8. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMFDBA-PolenÖStZ 2001/1114ÖStZ 2001, 575 Heft 22 v. 15.11.2001

Gewinnausschüttungen, die eine österr GmbH aus einer 100%igen Beteiligung an einer polnischen Immobilienbesitzgesellschaft erzielt, unterliegen nach dem geltenden DBA-Polen einer 10%igen polnischen Quellensteuer. Diese Quellensteuer wird sich im Geltungsbereich des paraphierten (aber bisher weder unterzeichneten noch ratifizierten) neuen DBA-Polen auf 5 % reduzieren.

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