Gegenstand des aktuellen Themas ist die Richtlinie des Rates zur Gewährleistung einer effektiven Besteuerung von Zinserträgen innerhalb der Gemeinschaft, KOM (2001) 4000 endg. vom 18. 7. 2001, die den vollständigen Informationsaustausch für Zinszahlungen aus Forderungen und Schuldverschreibungen vorsieht und bis 2004 umgesetzt werden soll. Für Österreich, Belgien und Luxemburg besteht eine Übergangsregelung.