Das Umsatzsteuersystem der 6. EG-RL ist gekennzeichnet durch den Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer auf der Ebene des Unternehmers. Die Umsetzung dieses Grundsatzes würde durch die 6. EG-RL aber nur lückenlos gewährleistet. In zwei Urteilen (C-415/98 , Bakcsi und C-322, 323/99, Fischer) zur Auslegung der 6. EG-RL habe sich der EuGH bemüht, eine Reihe dieser Lücken zu schließen, wobei er stets darauf bedacht war, nicht mit seiner eigenen Vorjudikatur in Konflikt zu geraten. Der Autor stellt die „argumentativen Kunstgriffe“, derer sich der EuGH zu diesem Zweck bedient habe, dar und hinterfragt sie kritisch.