Am 15. 8. 2001 hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer und anderen Steuern (Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz - StVBG) beschlossen. Mit verbesserten Kontrollverfahren soll in Deutschland und auch in der EU ein koordiniertes Vorgehen mit neuen Formen der Zusammenarbeit zwischen den Ländern bzw zwischen dem Bund und den Ländern erreicht werden. Im Beitrag werden die Maßnahmen des Gesetzesentwurfes punktuell dargestellt.