Grundlegende Motivation zur Änderung der MWSt-Gebarung zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung ist einerseits der Wunsch, den Vorsteuerbetrug endgültig auszuschalten, und andererseits auch das Bemühen, in diesem Bereich eine Verwaltungsvereinfachung herbeizuführen. In SWK 22/2001 hat Geierlehner das Thema teilweise behandelt. Der Autor stellt neben den von Geierlehner entwickelten Möglichkeiten einen weiteren, von ihm entwickelten Vorschlag vor.