Im Erkenntnis vom 23.04.2001, 98/14/0176, beurteilte der VwGH die Frage, ob die anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses bezahlte Ersatzleistung in Form eines Einmalbetrages kommunalsteuerpflichtig ist oder nicht. Nach Darstellung der zu beurteilenden Rechtsfrage, der Begründung des VwGH und der Auswirkungen der Ausführungen des VwGH diskutiert der Autor die Entscheidungsgründe des VwGH.