Neben der eigentlichen Hauptleistung verrechnen Unternehmer ihren Kunden häufig Kosten weiter, die nicht direkt in die Leistung einfließen, sondern als Nebenprodukte anfallen, wie bspw Reisespesen oder Versandkosten. Für den leistungserbringenden Unternehmer stellt sich dabei die Frage, wie diese weiterverrechneten Kosten umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Der Beitrag zeigt die dabei in der Praxis immer wieder auftretenden Probleme auf.