Nicht wenige österreichische Industrieunternehmen sind derzeit mit der Ankündigung konfrontiert, dass wegen der Beschäftigung von Zwangsarbeitern und KZ-Insassen während der Jahre 1938 bis 1945 finanzielle Ansprüche gegen sie erhoben werden sollen. Der Autor geht der Frage nach, ob Unternehmen, die in der öffentlichen Diskussion derartigen Ansprüchen ausgesetzt sind, verpflichtet sind, bilanzielle Vorsorge in Form von Rückstellungen zu bilden.