Die FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland gelangte in einer Verfügung zum Schluss, lediglich ein positiver Saldo aus der gesamten forstwirtschaftlichen Nutzung sei dem halben Steuersatz zugänglich, auch wenn die Einkünfte aus Kalamitätsnutzungen einerseits und die gesamten Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten andererseits höher sind. Dieses Ergebnis entspreche weder dem Gesetz noch dem BMF-Erlass vom 4. 2. 1992 noch der vorangegangenen Judikaur zu § 37 EStG.