Unternehmer, bei denen die Umstellung des Kassensystems auf die ab 1. 6. 2000 geltenden neuen Umsatzsteuersätze (siehe die ho. Erlässe vom 29. 5. 2000, GZ 09 1030/2-IV/9/00 und GZ. 09 1030/3-IV/9/00) mit 1. 6. 2000 nicht möglich ist, können für Zeiträume bis längstens 30. 6. 2000 wie folgt vorgehen: