Die Ertragsfähigkeit einer Vermietungstätigkeit ist idR nach der Länge des Zeitraumes zu beurteilen, innerhalb dessen ein Einnahmen-Überschuss möglich erscheint. Im Erk vom28.03.200098/14/0217hat sich der VwGH mit diesem Umstand auseinandergesetzt und dabei auch Kriterien für die Plausibilität einer vom Steuerpflichtigen vorgelegten Prognoserechnung dargestellt.