Anhebung des Umsatzsteuersatzes für Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle; Pauschalarrangements; Zimmer mit Frühstück, Halb-, Vollpension
Nach der Getränkesteuerersatz-Lösung ist ab 1. 6. 2000 auch die Abgabe von Speisen im Rahmen der Beherbergung dem Umsatzsteuersatz von 14% zu unterwerfen.
Im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise führt das Bundesministerium für Finanzen dazu Folgendes aus: