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Durchführungserlässe zur Erhöhung der USt auf Restaurationsumsätze

ÖStZ 2000/615ÖStZ 2000, 306 Heft 12 v. 15.6.2000

Anhebung des Umsatzsteuersatzes für Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle; Pauschalarrangements; Zimmer mit Frühstück, Halb-, Vollpension

Nach der Getränkesteuerersatz-Lösung ist ab 1. 6. 2000 auch die Abgabe von Speisen im Rahmen der Beherbergung dem Umsatzsteuersatz von 14% zu unterwerfen.

Im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise führt das Bundesministerium für Finanzen dazu Folgendes aus:

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