In einem eigenen Projekt "Durchführungsbestimmungen Steuerreform 2000" werden zunächst die Mitarbeiter der Finanzverwaltung, sodann auch weitere Institutionen (insbesondere Kammer der Wirtschaftstreuhänder) über die Eckwerte der geplanten Durchführungsbestimmungen bis etwa Ende Juli informiert werden.Es handelt sich bei diesen Informationen nicht um ausformulierte Verordnungs- und Erlasstexte, sondern um - zum Teil schlagwortartig abgefasste - punktuelle Antworten auf Auslegungsfragen. Es wird dann die Möglichkeit geben, dazu bis etwa Mitte Sept. Anregungen, Änderungswünsche und Ergänzungsvorschläge für eine endgültige Textierung der Durchführungsbestimmungen vorzubringen.