Seit 13. 1. 1999 unterliegen alle Geld- und Sachzuwendungen, deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht sind, auch im Zusammenhang mit Ausfuhrumsätzen, dem Abzugsverbot. Der Artikel behandelt die relevanten strafrechtlichen Bestimmungen, im besonderen die relevanten Definitionen und geht kurz auf die Anwendbarkeit des österreichischen Strafrechtes ein.