Die Behauptung einiger Autoren, dass eine weitgehende Parallelität der BFH- und VwGH-Judikate über Umweltrückstellungen bestehe, insbesondere hinsichtlich des Konkretisierungserfordernisses einer (kurzfristig wahrscheinlichen) Behördenkenntnis, wird im Beitrag durch Vergleich und Kommentierung der Erkenntnisse untersucht. Daneben wird zur Problematik unter Berücksichtigung der jüngeren Literatur, der neu aufgelegten Handelsrechtskommentare und der IAS grundsätzlich Stellung genommen.