EStG 1988: § 12 Abs 7 , § 24
Werden Grund und Boden, Gebäude und Inventar einer Frühstückspension veräußert und wird im selben Jahr ein vom bisherigen Betrieb rund 700 m entfernt liegendes Appartementhaus erworben, so können die bei der Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven nicht einer Übertragungsrücklage gemäß § 12 Abs 7 EStG 1988 zugeführt werden.