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Betriebsveräußerung und keine bloße Betriebsverlegung - daher keine Übertragungsrücklage gemäß § 12 EStG

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1998, 18 Heft 1 und 2 v. 15.1.1998

EStG 1988: § 12 Abs 7 , § 24

Werden Grund und Boden, Gebäude und Inventar einer Frühstückspension veräußert und wird im selben Jahr ein vom bisherigen Betrieb rund 700 m entfernt liegendes Appartementhaus erworben, so können die bei der Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven nicht einer Übertragungsrücklage gemäß § 12 Abs 7 EStG 1988 zugeführt werden.

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