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Nichtanerkennung von Familienheimfahrten im 5., 6. und 7. Jahr der doppelten Haushaltsführung

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1998, 18 Heft 1 und 2 v. 15.1.1998

EStG: § 4 , § 16 und § 20

Der Bw mit Familienwohnsitz in Vorarlberg hat 1987 eine berufliche Tätigkeit in Tirol aufgenommen und führt seit dieser Zeit einen doppelten Haushalt. Er unternahm Anstrengungen zum Erwerb eines als neuer Familienwohnsitz geeigneten Wohnobjekts. Festgestellt wurden aber auch Intervalle ohne Wohnsitzverlegungsaktivitäten. Der Bw schränkte die Familienwohnsitzsuche in Tirol auf den käuflichen Erwerb eines Objektes ein. Er inserierte nicht in regionalen Publikationen. Nach Erwerb eines Grundstücks tauchten unerwartet rechtliche Probleme hinsichtlich der Bebaubarkeit auf. Nach Lösung dieser Probleme kam es zu Differenzen mit dem Architekten. Einen Antrag auf Erteilung der Baubewilligung hat der Bw wieder zurückgezogen. Zehn Jahre nach der Tätigkeitsaufnahme in Tirol liegt der Familienwohnsitz immer noch in Vorarlberg.

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