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Zur Erzwingbarkeit der Offenlegung des Jahresabschlusses - Kein Anpassungsbedarf (Zehetner, NZ 6/1998, 200)

ArtikelrundschauIV. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1998, 415 Heft 16 v. 15.8.1998

Da die (wiederholte) Verhängung von Zwangsstrafen in Österreich von Amts wegen zu erfolgen hat, ist die Durchsetzung der Offenlegung des Jahresabschlusses ausreichend gewährleistet. Das EuGH-Urteil vom 4. 12. 1997, Rs C-97/96, führe daher - entgegen der Ansicht von Knechtel in NZ 1998/107 - zu keinem Anpassungsbedarf in Österreich.

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