Für die Versicherungspflicht und Abzugsteuerpflicht dienstnehmerähnlicher Werkverträge werden nach Ansicht des Autors gleiche Leistungen ungleich behandelt; die Regelung sei daher verfassungswidrig.
Für die Versicherungspflicht und Abzugsteuerpflicht dienstnehmerähnlicher Werkverträge werden nach Ansicht des Autors gleiche Leistungen ungleich behandelt; die Regelung sei daher verfassungswidrig.