Die Autoren nehmen zur diesbezüglichen Änderung der Sachbezugsverordnung durch BGBl Nr 274/1996 Stellung und kommen zum Schluss, dass die Verordnung in dieser Form im Gesetz nicht gedeckt sei.
Die Autoren nehmen zur diesbezüglichen Änderung der Sachbezugsverordnung durch BGBl Nr 274/1996 Stellung und kommen zum Schluss, dass die Verordnung in dieser Form im Gesetz nicht gedeckt sei.