Im Anschluss an seine Darstellung der so genannten Werkvertragsregelung in behandelt der Autor nun die Novellierung, die gewisse Klarstellungen zum erfassten Personenkreis und zur Abwicklung gebracht hat. Er schließt den Beitrag mit einem Plädoyer für eine grundlegende Neuorientierung der Regelung unter Beibehaltung ihrer sozialpolitischen Zielsetzungen.