Nach Ansicht des Autors sei eine Reaktion des Gesetzgebers im beabsichtigten „Reparaturgesetz“, eine Übertragung stiller Reserven auf die genannten Finanzanlagen in die Ausschlussklausel aufzunehmen, nicht auszuschließen.
Nach Ansicht des Autors sei eine Reaktion des Gesetzgebers im beabsichtigten „Reparaturgesetz“, eine Übertragung stiller Reserven auf die genannten Finanzanlagen in die Ausschlussklausel aufzunehmen, nicht auszuschließen.