Der Verfasser stellt die bisherige Verwaltungspraxis und Rsp des VwGH zur Liebhaberei, gemessen am Maßstab des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Gleichheit dar, behandelt das Erkenntnis eines verstärkten Senates des VwGH vom 3. 7. 1996, 93/13/0171, und kommt zum Schluss, dass die vom Rechtsanwender erhoffte Klärung zahlreicher Fragen zur Liebhaberei, die vor allem durch das VfGH-Erkenntnis vom 7. 3. 1995, B 301/94, aufgeworfen wurden, durch den VwGH unterblieben seien.