Im Beitrag wird eine BMF-Erledigung besprochen, wonach für Bauzeitzinsen auch im außerbetrieblichen Bereich ein Aktivierungswahlrecht bestehe. Dies erscheine steuersystematisch insofern problematisch, als es sich - anders als im betrieblichen Bereich - unmittelbar auf die Höhe der Totaleinkünfte auswirke.