Das StruktAnpG hat für PKW eine Nutzungsdauer von mindestens acht Jahren festgelegt. Eine sachliche Rechtfertigung dafür ist für den Autor kaum ersichtlich.
Das StruktAnpG hat für PKW eine Nutzungsdauer von mindestens acht Jahren festgelegt. Eine sachliche Rechtfertigung dafür ist für den Autor kaum ersichtlich.