Der Autor untersucht die Neuregelung des § 8 Abs 6 Z 2 EStG und kommt zu dem Schluss, dass die Absicht des Gesetzgebers, Umgehungen des Satzes von 12,5 % zu verhindern, zwar klar erkennbar sei, die dafür geschaffene Bestimmung aber nicht geeignet wäre, diese Absicht auch wirklich umzusetzen.