§ 1078 ABGB
Im Fall eines vereinbarten "erweiterten Vorkaufsrechts" ohne weitere Einschränkungen auf bestimmte Veräußerungsarten bildet die testamentarische Erbfolge einen Vorkaufsfall.
5 Ob 129/23s
§ 1078 ABGB
Im Fall eines vereinbarten "erweiterten Vorkaufsrechts" ohne weitere Einschränkungen auf bestimmte Veräußerungsarten bildet die testamentarische Erbfolge einen Vorkaufsfall.
5 Ob 129/23s