vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung für Unterhaltsleistung des subsidiär Unterhaltspflichtigen

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2024/289ÖJZ 2024, 1010 - 1011 Heft 16 v. 4.12.2024

§§ 1327, 1358 ABGB; § 332 ASVG

Die Ersatzpflicht nach § 1327 ABGB geht einer durch den Tod des Unterhaltspflichtigen ausgelösten subsidiären Unterhaltspflicht vor. Ein subsidiär Unterhaltspflichtiger kann die von ihm infolge Todes des Unterhaltspflichtigen alleine getragenen Fixkosten aufgrund eines Übergangs analog § 1358 ABGB gegen den Schädiger geltend machen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!