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Preisminderung versus gemeinsamer Irrtum

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2024/292ÖJZ 2024, 1015 - 1018 Heft 16 v. 4.12.2024

§§ 871, 932 Abs 4 ABGB

Der gewährleistungsberechtigte Käufer behält sein ihm nach § 932 Abs 4 ABGB zustehendes und nach § 9 KSchG einseitig zwingendes Wahlrecht zwischen Preisminderung und Vertragsauflösung auch dann, wenn der gewährleistungspflichtige Verkäufer dagegen die Einrede des gemeinsamen Irrtums erhebt.

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