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(Kein) Verzicht auf Bestreitung der Nebenintervention

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2024/293ÖJZ 2024, 1018 - 1019 Heft 16 v. 4.12.2024

§§ 18, 25 ZPO

Der Antrag einer der Prozessparteien auf Zurückweisung des NI (§ 18 Abs 2 ZPO) ist zwar nicht fristgebunden, muss aber jedenfalls gestellt werden, bevor sich die Partei in Kenntnis des Zurückweisungsgrundes in die Verhandlung in der Hauptsache mit dem NI einlässt.

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