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Rückerstattung bei abgesagter Veranstaltung

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2022/45ÖJZ 2022, 386 - 389 Heft 7 v. 28.3.2022

§ 1 KuKuSpoSiG

§ 1 Abs 1 iVm Abs 4 KuKuSpoSiG ist dahin auszulegen, dass der Veranstalter nach dem COVID-19-bedingten Entfall einer mehrtägigen Kunst- bzw Kultur- oder Sportveranstaltung, für die auch Tagestickets gekauft werden konnten, für jeden einzelnen Veranstaltungstag einen Gutschein bis zu € 70,- begeben kann und nur das über diesen Betrag pro Veranstaltungstag hinausgehende (anteilige) Entgelt bar zurückzuerstatten hat.

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