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Pflichtteilsrecht: Wann wird eine Schenkung "wirklich gemacht"?

EvidenzblattJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2022/44ÖJZ 2022, 383 - 386 Heft 7 v. 28.3.2022

§§ 782, 783 ABGB (§§ 788, 792 ABGB)

Nach der seit dem ErbRÄG 2015 geltenden Rechtslage verhindert ein vom Erblasser bei einer Schenkung unter Lebenden an der geschenkten Sache vorbehaltenes Fruchtgenussrecht nicht (mehr), dass die Schenkung wirklich gemacht und damit das Vermögensopfer erbracht wird.

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