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Grunddienstbarkeit und Raumordnung

EvidenzblattJudikaturChristoph Brenn, Richard Hargassner, Herbert Painsi, Eckart Ratz, Martina Weixelbraun-Mohr, Jörg ZiegelbauerÖJZ 2022/151ÖJZ 2022, 1201 - 1203 Heft 23 und 24 v. 2.12.2022

§§ 473, 474 ABGB

Eine einverleibungsfähige Grunddienstbarkeit besteht nur dann, wenn sich die Duldung oder Unterlassung, zu der der Eigentümer der belasteten Liegenschaft verpflichtet ist, auf die Nutzung des Grundstücks selbst bezieht. Fehlt die Eigentumsbeschränkung am dienenden Gut, so fehlt ein wesentliches Tatbestandsmerkmal. Gleiches gilt, wenn die Dienstbarkeit nicht für die Nutzung des herrschenden Grundstücks selbst vorteilhaft ist.

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